Auftragsvergabe
Dienstleistungsverträge gestalten: Pflichten, Haftung und Kündigung in Österreich
Die Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag bestimmt Pflichten, Haftung und Beendigung.
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Auftragsvergabe
Die Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag bestimmt Pflichten, Haftung und Beendigung.
Auftragsvergabe
§ 1151 Abs 1 ABGB zieht die Grenze knapp.
Auftragsvergabe
Im österreichischen Recht gibt es drei Vertragstypen: Dienstvertrag (§ 1151 ABGB), freier Dienstvertrag und Werkvertrag (§ 1165 ABGB).
Auftragsvergabe
Zuschlagskriterien sind auftragsbezogene Kriterien. Mit ihnen werten Auftraggeber eingelangte Angebote aus und ermitteln das insgesamt günstigste Angebot (DOCUmedia).