Jedes Vergabeverfahren beginnt mit der Bedarfsanalyse: Die ausschreibende Stelle hält genau fest, was sie braucht. Fehlt dieser Schritt, sind die späteren Angebote nicht vergleichbar.
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer nicht bloß Tätigkeit, sondern Erfolg: Nach § 1165 ff ABGB verpflichtet er sich zur Herstellung eines Werkes – eines Erfolges – in selbständiger, nicht…