Ob ein Dienstleistungsvertrag rechtlich Dienstvertrag oder Werkvertrag ist, ist keineswegs bloß akademisch: Die Einordnung bestimmt, was geschuldet wird, wann die Leistung als erbracht gilt, wer das…
§ 1151 Abs 1 ABGB zieht die Grenze knapp: Wer sich auf eine gewisse Zeit zu Dienstleistungen für einen anderen verpflichtet, schließt einen Dienstvertrag; wer gegen Entgelt die Herstellung eines…
Wer für eine andere Person tätig wird, fällt im österreichischen Recht in einen von drei Vertragstypen: Dienstvertrag (§ 1151 ABGB), freier Dienstvertrag oder Werkvertrag (§ 1165 ABGB).
Zuschlagskriterien sind auftragsbezogene Kriterien. Mit ihnen werten Auftraggeber eingelangte Angebote aus und ermitteln, welches Angebot das technisch und wirtschaftlich günstigste ist (DOCUmedia).